Österreich will heimliche Online-Durchsuchung 2008 einführen

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Österreich will heimliche Online-Durchsuchung 2008 einführen

  (Wednesday, October 17. 2007)
Ich habe die entsprechenden News gerade zuvor auf heise.de gelesen und ich glaube noch nicht was ich da lesen muss:
Das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung durch die Polizei soll in Österreich ab Herbst 2008 eingesetzt werden können. Darauf haben sich laut einem Bericht des Radiosenders Ö1 die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und ihr Innenminister Günther Platter (ÖVP) geeignet.

Ich dachte mir urspruenglich eigentlich, dass oesterreichische Politiker nicht so dumm wie bestimmte deutsche Politiker (e.g. Wolfgang S. oder nennen wir in lieber W. Schaeuble) sind und dieser idiotischen "Bundestrojaner" Idee nicht (so schnell) folgen werden. Aber was soll man von einem Ex-Polizisten als Innenminister auch erwarten? Ja unser Innenminister ist mehr oder weniger vom Polizisten zum Verteidigungsminister aufgestiegen und danach zum Innenminister geworden. Welche Qualifikationen ein Polizist fuer den Posten als Verteidigungs- oder gar Innenminister mitbringt verstehe ich zwar bis heute nicht aber das ist ein anderes Thema.

Was mich an der ganzen Geschichte aber wirklich aergert ist, dass ich den Eindruck habe, dass die Online-Ueberwachungen im Deckmantel der Terroristenbekaempfung eingefuehrt wird und im Endeffekt nur darauf hinauslaeuft den Normal-Buerger besser ueberwachen zu koennen. Seien wir einmal ehrlich. Richtige[TM] Terroristen sind doch nicht auf den Kopf gefallen. Sie verwenden sicherlich kein Windows, speichern brisante Daten weder auf fest verbauten Speichermedien noch so, dass diese Daten eindeutig identifiziert werden koennen, und schon gar nicht in Klartext! Das trifft genauso auf das organisierte Verbrechen zu oder jeden anderen, der sich einigermassen mit Thema Computer-Security auskennt. Das Dumme ist nur, dass das unsere Technik resistenten Politiker nicht wissen.

Zudem kann ich mir vorstellen, dass es nicht klar definiert wird, wann eine Online-Durchsuchung nun angewendet werden darf. Schwammige Aussagen wie folgende lassen zumindest nichts gutes erahnen:
Im "Morgenjournal" des Senders sagte Platter, dass die Online-Durchsuchung nur bei schweren Verbrechen und dem Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingesetzt werden soll.

Was genau ist ein schweres Verbrechen? Wann ist etwas ein "Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung"? Ich weiss, dass dies nur eine Aussage ist aber ich befuerchte, dass dieses Gesetz so entworfen wird, dass es einiges an Handlungs-/Interpretationsspielraum zulaesst.
Ähnlich wie in Deutschland betonen die österreichischen Politiker den Ausnahmecharakter der Maßnahme. Nach Angaben der Justizministerin Berger soll die Online-Durchsuchung ein- bis zweimal im Jahr eingesetzt werden, etwa so so oft wie der Lauschangriff. Außerdem muss die Maßnahme richterlich genehmigt und von dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums überwacht werden.

Hoert sich doch gar nicht schlecht an. Nur ein- bis zwei Mal im Jahr? Da kann es mich sicher nicht erwischen! Das Problem daran ist nur, dass es ueberhaupt keine Umstaende bereiten wird aus diesen ein- bis zwei Mal / Jahr viel oefter / Jahr zu machen. Sobald die Infrastruktur fuer diese "Online-Ueberwachungen" einmal aufgebaut sind steht diesem wohl nicht sonderlich viel im Wege.

Ich bezweifle allerdings nachwievor, dass das Konzept einer Online-Durchsuchung, erfolgreich sein kann und wird.
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